13.05.2012, 11:56
(13.05.2012, 10:10)RobyToby und der E21 schrieb: Also große Einschränkungen hat man ja nicht durch ein H.Hallo Robert,
naja, sagen wir mal so: Die jährliche Steuerersparnis beträgt unglaubliche 8 Euro. Um diese 8 Euro im Jahr zu sparen, braucht man zunächst einmal ein §23-Gutachten (zwangsweise an §29-Abnahme plus UMA gekoppelt), das kostet dann mal eben mindestens schlanke 125 EUR. Das Gutachten amortisiert sich also frühestens nach 16 Jahren (!), erst danach spart man die 8 Euro pro Jahr.
Dazu kommen noch zwei große Nachteile:
Das H-Kennzeichen gibt's nicht als Saisonzulassung und die Hürde für eine §29 Abnahme ist beim H-Kennzeichen höher.
So fällt ein Auto mit H-Kennzeichen mit äußerlich sichtbaren Anrostungen, unübersehbaren Kratzern oder technisch irrelevanten Durchrostungen bei der §29-Untersuchung durch.
Bei normal zugelassenen Autos kräht kein Hahn danach ...
Warum also sollte man sich unter diesen Bedingungen für einen Euro2-Benziner (es sei denn, er hätte einen ganz enormen Hubraum) ein H-Kennzeichen antun?
Grüße
Ralf
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)