08.11.2005, 21:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.11.2005, 21:27 von E30-Cabrio-NRW.)
Hallo,
da stellt sich mir die Frage, ob hier überhaupt langwierige Prozesse um einen
Streitwert in Höhe von 200 Euro geführt werden müssen, denn wozu ist das
gesetzliche Mahnverfahren da. Olaf hat eine Anzahlung geleistet aber der Wagen
steht nun nicht mehr zur Verfügung ( aus welchen Gründen auch immer ) und
anscheinend möchte der Verkäufer die 200 Euro trotzdem behalten.
Anstatt Olaf in einen langwierigen Prozess zu verstricken, sollte der Anwalt lieber
einmal die Möglichkeit in Erwägung ziehen, beim zuständigen Amtsgericht einen
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids zu stellen, natürlich zuzüglich seiner
Gebühren und der Kosten für den Mahnbescheid. Der Verkäufer wäre darüber
gar nicht entzückt.
Gruß Uwe
da stellt sich mir die Frage, ob hier überhaupt langwierige Prozesse um einen
Streitwert in Höhe von 200 Euro geführt werden müssen, denn wozu ist das
gesetzliche Mahnverfahren da. Olaf hat eine Anzahlung geleistet aber der Wagen
steht nun nicht mehr zur Verfügung ( aus welchen Gründen auch immer ) und
anscheinend möchte der Verkäufer die 200 Euro trotzdem behalten.
Anstatt Olaf in einen langwierigen Prozess zu verstricken, sollte der Anwalt lieber
einmal die Möglichkeit in Erwägung ziehen, beim zuständigen Amtsgericht einen
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids zu stellen, natürlich zuzüglich seiner
Gebühren und der Kosten für den Mahnbescheid. Der Verkäufer wäre darüber
gar nicht entzückt.
Gruß Uwe