08.11.2005, 22:56
Zitat: Olaf hat eine Anzahlung geleistet aber der Wagen
steht nun nicht mehr zur Verfügung ( aus welchen Gründen auch immer ) und
anscheinend möchte der Verkäufer die 200 Euro trotzdem behalten.
Das habe ich ein klein wenig anders verstanden:
1. Olaf hat 200 Euro Anzahlung geleistet auf einen Gesamt-Kaufpreis von 400€
2. Er hat schätzungsweise 100€ Benzin verfahren
3. Auto steht nicht mehr zur Verfügung
4. "Der Bruder" bietet an die 200€ zurückzuzahlen und die Sache damit abzuschließen.
5. Das ist Olaf zuwenig, er will zusätzlich zu den zugesagten 200€ mindestens das Benzingeld wiederhaben
6. Nach einer ausführlichen Diskussion hier im Forum und mit seinem Anwalt kommt er auf die Idee, sich nicht nur nicht mit den 200€ zufrieden zu geben, sondern zuzüglich zum Benzingeld auch noch den evtl. Mehrbetrag für den Kauf eines vergleichbaren anderen Fahrzeugs zu verlangen.
7. In der Zwischenzeit ist dafür mehr Zeit und Brainpower (und vielleicht auch Anwaltsgebühr) draufgegangen als die 100€ Benzingeld (um die es ursprünglich ja ging) überhaupt wert sind.
Mein Vorschlag: 200€ kassieren, nächstes Mal klüger sein.
Was mich ja außerdem beschäftigt ist die Frage, ob die "Freundin" (jetzige "Ex") das Auto aus rache so billig verkaufen wollte. So nach dem Motto: Er macht mit mir Schluss, also verkaufe ich sein Auto für wenig Geld. Man soll sowas ja schonmal von reichen Scheidungsopfern und Porsches gehört haben
Scary!
Hmmmm ... also ich bin verheiratet und lebe in einer Zugewinngemeinschaft. Den BMW habe ich aber meiner Frau (damals Freundin) vor der Hochzeit geschenkt. Also gehört er ihr alleine. Also kann sie ihn verkaufen und ich hab nix davon :
Thomas