23.05.2012, 22:37
(23.05.2012, 21:51)Helmut325i schrieb: Eine Zulassung mit dem Originalbrief mit "Ganzabnahme" vom TÜV dürfte möglich sein, ich habe den Verkäufer mal angeschrieben ob der originale Fahrzeugbrief vorhanden ist.
Nein, nach momentan gültigen Vorschriften ist es nicht möglich, Neufahrzeuge (bzw. noch nie zugelassene Fahrzeuge) erstmalig zuzulassen, die nicht mindestens EURO 4 haben. Originalbrief hin oder her.
Bei den Vorschriften für's H-Kennzeichen gibt es, glaube ich, aber einen Passus, das H-Kennzeichen trotzdem zu erhalten.
Servus
Manfred