24.06.2012, 12:38
Die jährliche HU (Hauptuntersuchung) wird schon seit Jahren von den Überwachungsorganisationen gefordert.Mit entsprechenden Statistiken wurde und wird diese Forderung untermauert. Ab 2015 soll angeblich über eine EU-Einheitliche Fahrzeugüberwachung nachgedacht werden (siehe http://www.sachverstaendigentag21.de/dow...3_Wolz.pdf). Da es schon in einigen EU Mitgliedsstaaten eine jährliche technische Untersuchung von Fahrzeugen gibt, wird eine entsprechende Regelung in Deutschland wahrscheinlich kommen.
Es müssen also Gründe (Statistiken) für diese Regelungen geschaffen werden. Der erste Schritt ist schon getan und tritt ab dem 1.7.2012 in Kraft (Quelle:http://www.bundesrat.de/nn_8396/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2011/0801-900/0843-11.html?__nnn=true).
Die neue HU-Richtlinie soll angeblich die Idee eines Herrn Braun sein. Seinen erstaunlichen Lebenslauf kann man auf der folgenden Internetseite finden (Quelle: http://www.tuv.com/de/deutschland/ueber_..._braun.jsp).
Die neue HU-Richtlinie beinhaltet nicht nur die Aufhebung der unsinnigen Rückdatierung
sondern auch eine strengere Mängeleinstufung. D.h. mehr Erhebliche Mängel (Durchfaller).
Beispiele: 1)Alle Kennzeichenleuchten kaputt (als einziger Mangel) --> durchgefallen
2) 1 Rückstrahler (z.B. Anhänger) hinten beschädigt (Ecke abgebrochen)
--> durchgefallen
3) 1 Rückstrahler (z.B. Anhänger) hinten fehlt --> geringer Mangel Plakette wird erteilt
Meine Meinung: Das hat nichts mehr mit Sachverstand zu tun. Auch die 20%ige Erhöhung
der HU-Gebühr bei einer Überziehung des HU-Termines um mehr als 2 Monate ist meiner Meinung nach unzullässig und technisch nicht Begründbar. In der zweiten genannten Quelle
finden sich im Antrag des Landes Baden-Würthemberg entsprechende Formulierungen.
Gegen diese Strafgebühr muss also unbedingt Widerspruch eingelegt werden, da es offensichtlich "Abzocke" ist.
Die Überwachungsorganisationen kommen mit ihrer Lobbyarbeit zum Erfolg (siehe die Anlage VIIIe StVzo). Eine "Laufleistungssatistik" soll lt. der Anlage VIIIe StVzo erstellt werden. Die Folge wird die 1-jährige HU sein.
Jährliche Prüfungen bedeutet mehr Geld. Die Aufhebung der Rückdatierung bedeutet Verlust für die Prüforganisationen, da es doch Fahrzeughalter gibt die den Prüftermin hinausschieben.
Aber Dank der Lobbyarbeit dürfen wir für z.B. einen ungebremsten 750kg Anhänger - den man gerne mal vergisst pünktlich zur HU vorzuführen - 20% mehr zahlen.
Ich bedauere den Prüfingenieur der gegen seinen Sachverstand diese Vorgaben umsetzen muss.
Es müssen also Gründe (Statistiken) für diese Regelungen geschaffen werden. Der erste Schritt ist schon getan und tritt ab dem 1.7.2012 in Kraft (Quelle:http://www.bundesrat.de/nn_8396/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2011/0801-900/0843-11.html?__nnn=true).
Die neue HU-Richtlinie soll angeblich die Idee eines Herrn Braun sein. Seinen erstaunlichen Lebenslauf kann man auf der folgenden Internetseite finden (Quelle: http://www.tuv.com/de/deutschland/ueber_..._braun.jsp).
Die neue HU-Richtlinie beinhaltet nicht nur die Aufhebung der unsinnigen Rückdatierung
sondern auch eine strengere Mängeleinstufung. D.h. mehr Erhebliche Mängel (Durchfaller).
Beispiele: 1)Alle Kennzeichenleuchten kaputt (als einziger Mangel) --> durchgefallen
2) 1 Rückstrahler (z.B. Anhänger) hinten beschädigt (Ecke abgebrochen)
--> durchgefallen
3) 1 Rückstrahler (z.B. Anhänger) hinten fehlt --> geringer Mangel Plakette wird erteilt
Meine Meinung: Das hat nichts mehr mit Sachverstand zu tun. Auch die 20%ige Erhöhung
der HU-Gebühr bei einer Überziehung des HU-Termines um mehr als 2 Monate ist meiner Meinung nach unzullässig und technisch nicht Begründbar. In der zweiten genannten Quelle
finden sich im Antrag des Landes Baden-Würthemberg entsprechende Formulierungen.
Gegen diese Strafgebühr muss also unbedingt Widerspruch eingelegt werden, da es offensichtlich "Abzocke" ist.
Die Überwachungsorganisationen kommen mit ihrer Lobbyarbeit zum Erfolg (siehe die Anlage VIIIe StVzo). Eine "Laufleistungssatistik" soll lt. der Anlage VIIIe StVzo erstellt werden. Die Folge wird die 1-jährige HU sein.
Jährliche Prüfungen bedeutet mehr Geld. Die Aufhebung der Rückdatierung bedeutet Verlust für die Prüforganisationen, da es doch Fahrzeughalter gibt die den Prüftermin hinausschieben.
Aber Dank der Lobbyarbeit dürfen wir für z.B. einen ungebremsten 750kg Anhänger - den man gerne mal vergisst pünktlich zur HU vorzuführen - 20% mehr zahlen.
Ich bedauere den Prüfingenieur der gegen seinen Sachverstand diese Vorgaben umsetzen muss.