10.11.2005, 22:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.11.2005, 22:41 von BenediktXVI.)
Hallo Leute!
Ich möchte euch hier nicht belehren aber euch die Sache mit der „Kaufen“, „Eigentum“, „Besitzen“ noch einmal etwas Schmackhaft machen.
Die Geschichte ist nicht erfunden und hat sich so in unserer Stadt zugetragen!!!
Ein Kunde sieht in einem Hildesheimer Autohaus einen (gebrauchten) Wagen, den er unbedingt kaufen will. Der Kunde macht eine Probefahrt und beschließt den Wagen zu kaufen und er unterschreibt einen Kaufvertrag (jur. Vertrag = übereinstimmende Willenserklärung). Das Autohaus ist nicht Besitzer des Wagens (was der Kunde evtl. nicht weiß – steht aber im Kleingedruckten) Besitzer ist die BMX Kreditbank.
Ob der Kunde jetzt schon eine Anzahlung gemacht hat oder nicht ist unerheblich!!!
Das Autohaus beschafft den Fahrzeugbrief von der BMX Kreditbank, schließlich möchte der Käufer ja auch in den Brief eingetragen werden. Bedenke – wer den Brief hat – der ist Besitzer (muss nicht Eigentümer sein ...das ist im Beispiel die Bank)!!!
Der Kunde wird durch das Autohaus informiert, dass der Brief vorliegt und er bezahlt das Auto (Bar, mit EC ist egal).
Das Autohaus bietet an, den Wagen für den Kunden zuzulassen und übergibt den Fahrzeugbrief daher nicht!!! Eine kostenlose Wagenwäsche ist auch noch mit drin und die Schilder werden natürlich auch montiert.
„Kommen Sie morgen mal mit ihrer Gattin und den Kindern vorbei“ könnte der Verkäufer jetzt noch sagen, „wollen doch mal sehen was die Dame für Augen macht. Ein paar Blümchen werden wir auch noch finden...“ okay, der Satz war jetzt frei erfunden...
Wichtig ist, dass der Kunde den Wagen bezahlt hat, aber noch nicht den Brief entgegengenommen und den Wagen noch nicht mitgenommen hat, und auch keinen Schlüssel eigesackt hat.
Das einzige was er hat ist ein Kaufvertrag, und eine Quittung über die gezahlte Summe.
An dieser Stelle könnte statt der Wagenwäsche, Zulassung oder so auch noch eine Gratis oder Garantie – Reparatur stehen... oder das Auto springt nicht an...
Als der Kunde am Tag darauf (mit oder ohne Begleitung) den Wagen abholen will wird er vom Insolvenzverwalter begrüßt.
Der Brief befindet sich zu diesem Zeitpunkt im „Besitzt“ des Autohauses... und ist damit Verhandlungssache des Insolvenzverwalters – sofern nicht ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wurde.
Es waren bei dem genannten Autohaus sogar 2 Kunden betroffen!!! Das Autohaus gibt es heute nicht mehr und es hat auch nichts mit den Autohäusern, die heute in der Stadt sind zu tun!!!
Hätte sich der Kunde das Eigentum verschafft, durch Entgegennahme des Briefes – am Tag vorher – dann währe er Besitzer des Fahrzeugs geworden!
Wenn er den Wagen mitgenommen hätte währe er Eigentümer geworden (auch wenn er nicht im Besitz des Briefes war). Hätte er die Schlüssel mitgenommen oder währe mindestens noch einmal mit dem Auto um den Block gefahren und hätte ihn dann zurückgegeben zur Zulassung... (hätte er keine kostenlose Wagenwäsche bekommen).
Noch einmal an alle; keine Anzahlung! Bezahlung erst bei Übergabe! Anzahlungen sind futsch bei Insolvenz.
Ich sage jetzt auch nichts zu dem Anwahl der unserem Olaf glaubhaft mach irgendwelche Fahrtkosten erstattet zu bekommen...
Da könne der Kunde aus der oben genannten Geschichte auch nach dem Blumenstrauß fragen!!! lol
Es muß auch nicht die BMX Bank sein, es hätte auch die AuWeh Bank sein können...
Ich möchte euch hier nicht belehren aber euch die Sache mit der „Kaufen“, „Eigentum“, „Besitzen“ noch einmal etwas Schmackhaft machen.
Die Geschichte ist nicht erfunden und hat sich so in unserer Stadt zugetragen!!!
Ein Kunde sieht in einem Hildesheimer Autohaus einen (gebrauchten) Wagen, den er unbedingt kaufen will. Der Kunde macht eine Probefahrt und beschließt den Wagen zu kaufen und er unterschreibt einen Kaufvertrag (jur. Vertrag = übereinstimmende Willenserklärung). Das Autohaus ist nicht Besitzer des Wagens (was der Kunde evtl. nicht weiß – steht aber im Kleingedruckten) Besitzer ist die BMX Kreditbank.
Ob der Kunde jetzt schon eine Anzahlung gemacht hat oder nicht ist unerheblich!!!
Das Autohaus beschafft den Fahrzeugbrief von der BMX Kreditbank, schließlich möchte der Käufer ja auch in den Brief eingetragen werden. Bedenke – wer den Brief hat – der ist Besitzer (muss nicht Eigentümer sein ...das ist im Beispiel die Bank)!!!
Der Kunde wird durch das Autohaus informiert, dass der Brief vorliegt und er bezahlt das Auto (Bar, mit EC ist egal).
Das Autohaus bietet an, den Wagen für den Kunden zuzulassen und übergibt den Fahrzeugbrief daher nicht!!! Eine kostenlose Wagenwäsche ist auch noch mit drin und die Schilder werden natürlich auch montiert.
„Kommen Sie morgen mal mit ihrer Gattin und den Kindern vorbei“ könnte der Verkäufer jetzt noch sagen, „wollen doch mal sehen was die Dame für Augen macht. Ein paar Blümchen werden wir auch noch finden...“ okay, der Satz war jetzt frei erfunden...
Wichtig ist, dass der Kunde den Wagen bezahlt hat, aber noch nicht den Brief entgegengenommen und den Wagen noch nicht mitgenommen hat, und auch keinen Schlüssel eigesackt hat.
Das einzige was er hat ist ein Kaufvertrag, und eine Quittung über die gezahlte Summe.
An dieser Stelle könnte statt der Wagenwäsche, Zulassung oder so auch noch eine Gratis oder Garantie – Reparatur stehen... oder das Auto springt nicht an...
Als der Kunde am Tag darauf (mit oder ohne Begleitung) den Wagen abholen will wird er vom Insolvenzverwalter begrüßt.
Der Brief befindet sich zu diesem Zeitpunkt im „Besitzt“ des Autohauses... und ist damit Verhandlungssache des Insolvenzverwalters – sofern nicht ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wurde.
Es waren bei dem genannten Autohaus sogar 2 Kunden betroffen!!! Das Autohaus gibt es heute nicht mehr und es hat auch nichts mit den Autohäusern, die heute in der Stadt sind zu tun!!!
Hätte sich der Kunde das Eigentum verschafft, durch Entgegennahme des Briefes – am Tag vorher – dann währe er Besitzer des Fahrzeugs geworden!
Wenn er den Wagen mitgenommen hätte währe er Eigentümer geworden (auch wenn er nicht im Besitz des Briefes war). Hätte er die Schlüssel mitgenommen oder währe mindestens noch einmal mit dem Auto um den Block gefahren und hätte ihn dann zurückgegeben zur Zulassung... (hätte er keine kostenlose Wagenwäsche bekommen).
Noch einmal an alle; keine Anzahlung! Bezahlung erst bei Übergabe! Anzahlungen sind futsch bei Insolvenz.
Ich sage jetzt auch nichts zu dem Anwahl der unserem Olaf glaubhaft mach irgendwelche Fahrtkosten erstattet zu bekommen...
Da könne der Kunde aus der oben genannten Geschichte auch nach dem Blumenstrauß fragen!!! lol
Es muß auch nicht die BMX Bank sein, es hätte auch die AuWeh Bank sein können...
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