17.11.2005, 15:50
Also die Einschränkung des Fahreralters auf mindestens 25 Jahre steht heute auch in den meisten normalen Versicherungsverträgen drin (schau' mal ins Kleingedruckte), oder Du zahlst einen saftigen Aufschlag. Das gleiche gilt für Fahrzeuge, die nicht in der Garage / im Carport stehen. Auch dafür verlangen die meisten "normalen" Versicherer einen netten Aufschlag.
Nunja, und dass eine Oldieversicherung in der einen oder anderen Weise verlangt, daß es sich um ein ordentlich erhaltenes Freizeitmobil handelt, scheint mir nicht unsinnig zu sein ...
Nunja, und dass eine Oldieversicherung in der einen oder anderen Weise verlangt, daß es sich um ein ordentlich erhaltenes Freizeitmobil handelt, scheint mir nicht unsinnig zu sein ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)