(28.12.2012, 22:13)Peter schrieb: Bleibt nur zu hoffen, dass der Inhaber des Fahrzeugs auf dem ersten Bild auch einverstanden ist.
Hier ist alles im grünen Bereich.
Eine einmal erteilte Genehmigung zur Veröffentlichung eines Bildes kann hinterher nicht zurückgezogen werden.
Edit: Hier scheint wohl eine Verwechselung vorzuliegen. Der Eigner des Fahrzeuges auf dem ersten Bild ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit der Veröffentlichung einverstanden.