21.04.2013, 11:50
Gehe ich recht in der Annehme, dass Du gar keinen Fahrzeugschein, sondern eine neumodische Zulassungsbescheinigung hast? Da steht grundsätzlich immer nur die als erstes in den Originalpapieren aufgeführte Reifengröße drin. Erlaubt ist aber alles, was im Originalbrief drin stand, Wenn der weg ist: Siehe Bedienungsanleitung.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)