30.11.2005, 17:34
Wenn eine ABE vorliegt, braucht's keinen Eintrag (schaden tut der allerdings nicht), der TÜV/DEKRA (je nachdem, wer im jeweiligen Bundesland dafür zuständig ist) haben Räderlisten mit den KBA-Nummern und können ganz ohne "Musterbrief" oder so Eintragungen vornehmen. Einen "Musterbrief" oder ein Prüfgutachten mitzuführen ist absolut wertlos. Entweder ABE oder Eintragung in die ZB1.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)