01.12.2005, 22:32
TÜV-/Dekra Land sieht wie folgt aus: das was der TÜV in den alten Bundesländern ist, ist die DEKRA in den neuen Bundesländern mit Stuttgart als Standort der Hauptverwaltung. Dies gilt für die TP (Technische Prüfstelle) die für den allzu bekannten § 21 ("Ganzabnahme"), das Fahrerlaubniswesen (Führerscheinprüfungen), MPU ("Idiotentest"), Erstellung von Teilegutachten und ABE's und viele weitere Dienstleistungen zuständig ist. Als ÜO (Überwachungsorganisation) sind beide Organisationen in den alten und neuen Bundesländern tätig, wobei es noch weitere Organisationen gibt. Das Aufgabengebiet der ÜO's umfasst im wesentlichen die wiederkehrenden Untersuchungen wie Hauptuntersuchungen (§ 29) und Abgasuntersuchungen sowie Änderungsabnahmen nach § 19/3 (Eintragungen). Für eine Änderungsabnahme sollte man schon die erforderlichen Unterlagen, wie eine ABE oder ein Teilegutachten zur Hand haben. Schon im eigenen Interesse sollte man bevor man ein "Schnäppchen" macht in den dazugehörigen Papieren nachschauen, ob das eigene Fahrzeug im Verwendungsbereich aufgeführt ist. Grundsätzlich befreit eine ABE auch nicht von einer Änderungsabnahme, da sie Auflagen enthalten kann die eine Änderungsabnahme erforderlich machen. Dies ist nur die Kurzfassung einer nicht ganz leicht zu durchschauenden Struktur.
Gruß, Roland
Gruß, Roland
"Vermerke des Herstellers: BMW = FREUDE AM FAHREN = BMW" (Zitat aus original Fahrzeugbrief (m)eines BMW 1602 von 1973)