Würde sagen, genau so wie gewerblich. Also Frist setzen zur Abholung (4 Wochen) per Einschreiben, Nachfrist per Einschrieben, dann Vertragskündigung per Einschreiben. Die Anzahlung???
Am besten mal einen Anwalt fragen, damit das hieb -und stichfest ist.
Servus
Manfred
Am besten mal einen Anwalt fragen, damit das hieb -und stichfest ist.
Servus
Manfred