(24.08.2013, 14:54)Ralf schrieb: Wenn der Wagen nachweislich innerhalb der EU legal ohne LWR erstmals zugelassen worden ist, darf er auch überall in der EU ohne LWR betrieben werden.
Danke, Ralf!
Wie weise ich das nach? Einfach ein Baguette in den Kofferraum legen?
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken
Eine Erältung hätte auch gereicht.
Eine Erältung hätte auch gereicht.