(24.08.2013, 20:17)Ralf schrieb: Dann muss der Wagen auch eine LWR haben ...
Wurde der Wagen wirklich katlos im Jahr 1991 erstmals in Deutschland zugelassen?
Glaube ich nicht. Ab 1990 waren nur noch Fahrzeuge mit G-Kat zulassungsfähig.
Ich bekomme nächste Woche Einblick in den Fahrzeugbrief, ziehe mir daraus sofort eine Kopie und kann dann mehr aussagen.
Der Fahrzeugbesitzer war zumindest vorhin am Telefon sehr erstaunt, daß er den Wagen bisher ohne Leuchtweitenregulierung durch den Tüv gebracht hat...
Fahrzeug schlachten wäre einfacher gewesen! (sprach der, der gerade bei dem Wagen eine Motorwäsche gemacht hat und pitschepatschenaß vorm Rechner trieft...)
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken
Eine Erältung hätte auch gereicht.
Eine Erältung hätte auch gereicht.