26.12.2013, 14:03
(26.12.2013, 13:11)Baur Stuttgart schrieb: Dies würde bedeuten, dass einem vielleicht nicht so sachkundigen Tüv-Prüfer die fehlende LWR, bei ausgetauschter Lenkradverkleidung ohne LWR-Schalter vorausgesetzt, gar nicht auffallen würde?
Vergesst es - ich muss mit meinen Karren ja häufiger mal zur HU und nichts wir zur Zeit dermaßen pingelig geprüft, wie die Beleuchtung. Hat das Auto vom Baujahr her eine LWR zu haben und hat es dann keine, dann nützt auch eine andere Blende nichts, es gibt Nachfragen und Ärger ... das hat sich bis zum letzten Plakettenkleber auch herumgesprochen ...
Bei meiner 7er wurden bspw. zuletzt zu tief (!) eingestellte Nebelscheinwerfer bemängelt ...
Mag sein, dass es bei Werkstattabnahmen anders laufen kann, aber wenn Otto Normal sich den Prüfern nähert ...