19.04.2014, 12:37
Sollte es so sein, hätten die zuständigen Behörden die letzte Änderung der Vorschriften verpennt.
Um die Willkür und den Wirrwar mit der Erteilung der H-Kennzeichen zu beenden, wurde es nämlich inzwischen klar geregelt:
Das H-Kennzeichen wird im Regelfall frühestens (und taggenau) 30 Jahre nach Erstzulassung erteilt
Kann kein Nachweis über das Datum geführt werden (nicht alle Länder halten das genaue Datum in den Fahrzeugpapieren fest und manchmal gibt's auch gar keine Papiere mehr ...), wird der Tag der Produktion nach Herstellerauskunft als "Stichtag" genommen.
Geht auch das nicht (z.B. weil's den Hersteller nicht mehr gibt oder er keine Daten mehr hat) wird der 1.7. des Erstulassungsjahres (das steht fast überall in den Papieren) bzw. des Bau- bzw. Modelljahres (das sich meist aus der Fahrgestellnummer ermitteln lässt) als Stichtag genommen.
Eigentlich darf von diesem Vorgehen nicht mehr abgewichen werden. Eigentlich.
Um die Willkür und den Wirrwar mit der Erteilung der H-Kennzeichen zu beenden, wurde es nämlich inzwischen klar geregelt:
Das H-Kennzeichen wird im Regelfall frühestens (und taggenau) 30 Jahre nach Erstzulassung erteilt
Kann kein Nachweis über das Datum geführt werden (nicht alle Länder halten das genaue Datum in den Fahrzeugpapieren fest und manchmal gibt's auch gar keine Papiere mehr ...), wird der Tag der Produktion nach Herstellerauskunft als "Stichtag" genommen.
Geht auch das nicht (z.B. weil's den Hersteller nicht mehr gibt oder er keine Daten mehr hat) wird der 1.7. des Erstulassungsjahres (das steht fast überall in den Papieren) bzw. des Bau- bzw. Modelljahres (das sich meist aus der Fahrgestellnummer ermitteln lässt) als Stichtag genommen.
Eigentlich darf von diesem Vorgehen nicht mehr abgewichen werden. Eigentlich.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)