28.12.2005, 17:49
Mal interessehalber nachgefragt:
Worin unterscheidet sich denn das Prüfprocedere bei einer Vollabnahme
gem. §21 von der einer Hauptuntersuchung?
Als ich im Dezember 2004 meinen 318 E21 bekam, hatte der gerade
eine Vollabnahme (ohne Mängel ) erhalten, da er über zwei Jahre
abgemeldet war.
Ich war bislang dem (Irr?)glauben aufgesessen, daß bei §21 "intensiver"
geprüft wird.
Worin unterscheidet sich denn das Prüfprocedere bei einer Vollabnahme
gem. §21 von der einer Hauptuntersuchung?
Als ich im Dezember 2004 meinen 318 E21 bekam, hatte der gerade
eine Vollabnahme (ohne Mängel ) erhalten, da er über zwei Jahre
abgemeldet war.
Ich war bislang dem (Irr?)glauben aufgesessen, daß bei §21 "intensiver"
geprüft wird.