28.12.2005, 18:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.12.2005, 18:28 von E30-Cabrio-NRW.)
Zitat:Hallo Wolle,Zitat: Wobei eine §21-Abnahme keine höheren technischen Anforderungen stellt als die ohnehin fällige §29-Abnahmedas stimmt natürlich aber mir ging es lediglich um die Feststellung, das keine
" normale " Prüfung durch andere Prüforganisationen ( GTÜ / KÜS u.a. ) erfolgen
kann, sondern eine Vorführung beim TÜV zwecks Vollabnahme erfolgen muss.
beim Prüfprocedere gibt es keine Unterschiede. Eine §21 Vollabnahme ist erforderlich,
wenn kein gültiger KFZ Brief mehr vorhanden ist. Nach bestandener Überprüfung der
Betriebs- und Verkehrssicherheit bekommt man ein Vollgutachten, das zur Beantragung
eines neuen KFZ Briefs bei der Zulassungsstelle benötigt wird.
Gruß Uwe