26.08.2015, 00:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.08.2015, 00:31 von Zausels_Kerl.)
Nu ist es amtlich ... sogar der IS (NFL) hat Nitrobasierten Lack. Nach langem Heckmeck habe ich die Anwort von BMW Classic ... Bis 08/1990 sind alle E30 noch mit Lack auf Nitrobasis (2K Lack) und danach ... "Keine Info" ...
Ich habe 3 örtlich vertretene Lackierbetriebe befragt. Die konnten hierzu keine Auskunft geben ... "Wir arbeiten grundsätzlich mit Lack auf Wasserbasis und 2k Klarlack ... Farbunterschiede sind kaum erkennbar ..."
Interessant war es bei dem 4. Betrieb ... "Wieso soll das denn mit Wasserlack? Bei Oldtimern können wir auch den klassischen Acrylharz-2k-Lack verwenden ... Passt doch besser als wenn man da mit Wasserbasiertem Lack versucht anzupassen"
Ich dachte die Verwendung von klassischem Nitrolack (Acrylharz-2k-Lack" ist die eigentlich richtige Bezeichnung) wäre für professionelle Lackierern verboten? ... Darauf hin erhielt ich einen Vortrag über die rechtlichen Aspekte und musste mich belehren lassen, dass die Verwendung von lösungsmittelhaltigem Acrylharz-2k-Autolack weiterhin zulässig ist aber halt nur für Nicht-PKW oder Fahrzeuge, an denen zum vorhandenen lösungsmittelhaltigen Lack beilackiert werden soll. Der Anteil dieser Lackierarbeiten im Betrieb (Also bei dem entsprechenden Lackierer) darf einen bestimmten Prozentsatz seiner Arbeiten nicht überschreiten ... "Viele Lackierer wollen das nicht, da die modernen Absauganlagen mit den Emissionen von lösungsmittelhaltigen Lacken überfordert sind"
Nun kommen meine Autos bei Lackierbedarf also zum Lackierbetrieb Nr 4 und erhalten den "alten" Originallack ...
Feuer frei
vG
Martin
Ich habe 3 örtlich vertretene Lackierbetriebe befragt. Die konnten hierzu keine Auskunft geben ... "Wir arbeiten grundsätzlich mit Lack auf Wasserbasis und 2k Klarlack ... Farbunterschiede sind kaum erkennbar ..."
Interessant war es bei dem 4. Betrieb ... "Wieso soll das denn mit Wasserlack? Bei Oldtimern können wir auch den klassischen Acrylharz-2k-Lack verwenden ... Passt doch besser als wenn man da mit Wasserbasiertem Lack versucht anzupassen"
Ich dachte die Verwendung von klassischem Nitrolack (Acrylharz-2k-Lack" ist die eigentlich richtige Bezeichnung) wäre für professionelle Lackierern verboten? ... Darauf hin erhielt ich einen Vortrag über die rechtlichen Aspekte und musste mich belehren lassen, dass die Verwendung von lösungsmittelhaltigem Acrylharz-2k-Autolack weiterhin zulässig ist aber halt nur für Nicht-PKW oder Fahrzeuge, an denen zum vorhandenen lösungsmittelhaltigen Lack beilackiert werden soll. Der Anteil dieser Lackierarbeiten im Betrieb (Also bei dem entsprechenden Lackierer) darf einen bestimmten Prozentsatz seiner Arbeiten nicht überschreiten ... "Viele Lackierer wollen das nicht, da die modernen Absauganlagen mit den Emissionen von lösungsmittelhaltigen Lacken überfordert sind"
Nun kommen meine Autos bei Lackierbedarf also zum Lackierbetrieb Nr 4 und erhalten den "alten" Originallack ...
Feuer frei
vG
Martin
E30 Zinnoberrot VFL 320i Cab *** E30 Alpinweiß 318i Baur *** E30 NFL-Freie Zone! ausser E30 318IS *** E83 330dA *** E46 320iTD *** E36 318iC