07.03.2018, 01:03
Ich habe ein Händlerkennzeichen,man darf kein zugelassenes Fahrzeug damit überführen.Nur für abgemeldete Fahrzeuge,denn in den Roten KFZ-Schein muss das Fahrzeug eingetragen werden. Klar KANN MAN.... doch die Lampe wenn dann ausgerechnet Herr Wachtmeister xyz eine Abfrage zu dem Fahrzeug macht ,gibt richtig Ärger.
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