02.01.2019, 15:53
(27.12.2018, 14:57)2002 ALPINA schrieb:(26.10.2018, 22:46)BIZZIE schrieb: Und ich habe zusätzlich das Bauchgefühl , dass wir uns schon sehr bald nicht mehr mit dem H Kennzeichen in die Zonen begeben dürfen , Bestandsschutz hin oder her...
Hallo,
Mit H-Kennzeichen durfte man Offiziell noch nie in die Umweltzonen fahren, im Gesetzestext ist dies ganz genau Definiert:
In Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge bewegt werden mit Amtlicher Umweltplakette oder Ausnahmegenehmigung
Habt ihr alle eine Ausnahmegenehmigung im Handschuhfach? Ich habe keine.....
Grüße,
Thomas
Um es genau auszudrücken:
Die Ausnahmeregelung für Oldtimer ist durch die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geregelt.
Einer Einzel-Ausnahme im Handschuhfach bedarf es daher nicht...
Falls es sogar noch einen Beweises bedarf:
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LG, Per