12.05.2022, 07:30
Bitte immer schön Versicherungs-Gebembel und H-Zulassung sauber voneinander unterscheiden. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun (man bekommt einen Oldie Tarif auch ohne H und das H-Kennzeichen auch ohne Oldie-Versicherung), der Zulassungsstelle ist es absolut piep-egal, welchen Versicherungstarif (und nichts anderes als ein Versicherungstarif ist eine Oldie-Versicherung) hat, die wollen eine evb um zu sehen, dass überhaupt eine Haftpflichtversicherung da ist.
H-Abnahme ist ein Termin bei der Prüforganisation, die das in Deinem Bundesland macht (bei meinen Autos war es der TÜV).
Am Ende steht das H-Gutachten und in dem ist ein quadratischen Feld, welches die Angaben für die Zulassungsbescheinigung I wiedergibt, in dem genau steht, was in der KFZ-Zulassungsbescheinigung Teil I dann zukünftig stehen soll. An der Stelle der Schadstoffklasse hat dann dort nämlich zukünftig statt "Euro I" oder II oder was weis ich denn "Oldtimer" zu stehen.
Ein KLR ist normalerweise unten, bei den Leerzeilen, wo auch anderes Gedöns wie Felgen etc. eingetragen wird, eingetragen. Diese Stelle muss dann zukünftig frei sein bzw. darf da dann nichts mehr geschrieben sein von wegen Änderung der Schadstoffklasse durch Einbau von was-weiß-ich-denn-was bei Dir da steht.
Also darf in dem H-Gutachten der alte Eintrag des KLR nicht einfach übernommen werden (daher VORHER den Prüfingenieur drauf ansprechen) und die KFZ-Zulassungsstelle darf den Alteintrag ebenfalls beim Herauslassen der neuen Zulassungsbestätigung nicht einfach drin stehen lassen oder, weil es in den alten (!) Daten steht, einfach übernehmen. Also immer sofort die Papiere prüfen und schauen, dass im H-gutachten der KLR nicht mehr auftaucht und dann bei der Zulassungsstelle auch sofort schauen, was da vor sich geht. Wenn es trotzdem drin steht, einfach umgehend darauf hinweisen, dass doch bitte nur das, was im H-Gutachten steht, in die neue Zulassungsbestätigung soll. Dann wird es nicht mehr eingetragen und ist damit "ausgetragen".
Manche Zulassungsstellen tragen bei der Ausgabe der neuen Zulassungsbestätigung unten, an der Stelle für die ganze Sondereintragungen, wo früher mal der KLR- eingetragen war, dann "Oldtimer gem. Gutachten von TÜV vom DATUM" ein. Das ist zwar nervig, weil man dann sehr gut auf das Gutachten aufpassen darf und bei zukünftigen (H-konformen!) Änderungen dann wieder Papierkram hat, aber nicht zu verhindern. Aber wie gesagt, dass ist nicht überall so. Lass Dich überraschen, wie es Deine Zulassungsstelle handhabt.
PS: Ausbau des KLR vor der Fahrt zur H-Begutachtung machen. Aber schön sauber, damit es aussieht, als ob er nie verbaut gewesen wäre. Den Gutachter bitte bereits VOR dem Ausdruck des Gutachtens darauf hinweisen, dass der KLR nicht mehr auftauchen soll.
PPS: Modernes Radio - falls normalerweise eingebaut - vor der Fahrt zu Begutachtung ausbauen.
Viel Erfolg und Glück
H-Abnahme ist ein Termin bei der Prüforganisation, die das in Deinem Bundesland macht (bei meinen Autos war es der TÜV).
Am Ende steht das H-Gutachten und in dem ist ein quadratischen Feld, welches die Angaben für die Zulassungsbescheinigung I wiedergibt, in dem genau steht, was in der KFZ-Zulassungsbescheinigung Teil I dann zukünftig stehen soll. An der Stelle der Schadstoffklasse hat dann dort nämlich zukünftig statt "Euro I" oder II oder was weis ich denn "Oldtimer" zu stehen.
Ein KLR ist normalerweise unten, bei den Leerzeilen, wo auch anderes Gedöns wie Felgen etc. eingetragen wird, eingetragen. Diese Stelle muss dann zukünftig frei sein bzw. darf da dann nichts mehr geschrieben sein von wegen Änderung der Schadstoffklasse durch Einbau von was-weiß-ich-denn-was bei Dir da steht.
Also darf in dem H-Gutachten der alte Eintrag des KLR nicht einfach übernommen werden (daher VORHER den Prüfingenieur drauf ansprechen) und die KFZ-Zulassungsstelle darf den Alteintrag ebenfalls beim Herauslassen der neuen Zulassungsbestätigung nicht einfach drin stehen lassen oder, weil es in den alten (!) Daten steht, einfach übernehmen. Also immer sofort die Papiere prüfen und schauen, dass im H-gutachten der KLR nicht mehr auftaucht und dann bei der Zulassungsstelle auch sofort schauen, was da vor sich geht. Wenn es trotzdem drin steht, einfach umgehend darauf hinweisen, dass doch bitte nur das, was im H-Gutachten steht, in die neue Zulassungsbestätigung soll. Dann wird es nicht mehr eingetragen und ist damit "ausgetragen".
Manche Zulassungsstellen tragen bei der Ausgabe der neuen Zulassungsbestätigung unten, an der Stelle für die ganze Sondereintragungen, wo früher mal der KLR- eingetragen war, dann "Oldtimer gem. Gutachten von TÜV vom DATUM" ein. Das ist zwar nervig, weil man dann sehr gut auf das Gutachten aufpassen darf und bei zukünftigen (H-konformen!) Änderungen dann wieder Papierkram hat, aber nicht zu verhindern. Aber wie gesagt, dass ist nicht überall so. Lass Dich überraschen, wie es Deine Zulassungsstelle handhabt.
PS: Ausbau des KLR vor der Fahrt zur H-Begutachtung machen. Aber schön sauber, damit es aussieht, als ob er nie verbaut gewesen wäre. Den Gutachter bitte bereits VOR dem Ausdruck des Gutachtens darauf hinweisen, dass der KLR nicht mehr auftauchen soll.
PPS: Modernes Radio - falls normalerweise eingebaut - vor der Fahrt zu Begutachtung ausbauen.
Viel Erfolg und Glück