17.02.2006, 17:32
Ich denke, an die (wenigen) unbefristet aber unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilten 07er Nummern wird man vorerst nicht drangehen. Man könnte sie zwar auch jederzeit widerrufen aber da es sich bei der Zuteilung um einen begünstigenden Verwaltungsakt handelt, löst der Widerruf unter Umständen einen Amtshaftungsanspruch aus. Das möchte man als Behörde immer gern vermeiden.