17.02.2006, 23:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.02.2006, 23:08 von E30-Cabrio-NRW.)
Hallo,
die zahlreichen Änderungen der Strassenverkehrszulassungs-Ordnung bringen auch
einige Vorteile mit sich. Voraussichtlich ab dem 01.01.2007 dürfen Prüfer aller anerkannten
Prüforganisationen über die Zuteilung des H Kennzeichens gemäss § 21 StVZO entscheiden
und eine HU gemäss § 29 StVZO bei Fahrzeugen vornehmen, die länger als 18 Monate
abgemeldet waren.
http://www.oldtimerinfo.de/aktuelles/h_k...ericht.htm
Gruß Uwe
die zahlreichen Änderungen der Strassenverkehrszulassungs-Ordnung bringen auch
einige Vorteile mit sich. Voraussichtlich ab dem 01.01.2007 dürfen Prüfer aller anerkannten
Prüforganisationen über die Zuteilung des H Kennzeichens gemäss § 21 StVZO entscheiden
und eine HU gemäss § 29 StVZO bei Fahrzeugen vornehmen, die länger als 18 Monate
abgemeldet waren.
http://www.oldtimerinfo.de/aktuelles/h_k...ericht.htm
Gruß Uwe