22.02.2006, 12:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.02.2006, 13:17 von E30-Cabrio-NRW.)
Hallo Ralf,
na ja, die DEUVET Infos 05 / 05 und 06 / 05 waren ja der Anlass für den Thread
"H Kennzeichen - 07er Nummer - Wechselkennzeichen". Inhalt waren Meldungen
wie z.B. "Auf dem Weg zum Wechselkennzeichen" und " einheitliche Altersgrenze
von 25 Jahren für H Kennzeichen und 07er Zulassung". Der DEUVET ist bereits auf
den Boden der Tatsachen zurückgekehrt und noch realistischer als in der aktuellen
Info 01 / 06, ist eine Schilderung der Ereignisse gar nicht mehr möglich.
Der DEUVET musste feststellen, das eine einheitliche Altersgrenze von 25 Jahren
politisch nicht gewollt ist und aller Inhabern mit befristeten 07er Zulassungen wird
empfohlen, bei den Zulassungsstellen nach der Möglichkeit einer unbefristeten 07er
Zuteilung zu fragen, da die neue Verordnung erst ab dem 01.01.07 in Kraft tritt.
http://www.deuvet.de/archiv/pdf/2006/DEU..._01-06.pdf
Gruß Uwe
na ja, die DEUVET Infos 05 / 05 und 06 / 05 waren ja der Anlass für den Thread
"H Kennzeichen - 07er Nummer - Wechselkennzeichen". Inhalt waren Meldungen
wie z.B. "Auf dem Weg zum Wechselkennzeichen" und " einheitliche Altersgrenze
von 25 Jahren für H Kennzeichen und 07er Zulassung". Der DEUVET ist bereits auf
den Boden der Tatsachen zurückgekehrt und noch realistischer als in der aktuellen
Info 01 / 06, ist eine Schilderung der Ereignisse gar nicht mehr möglich.
Der DEUVET musste feststellen, das eine einheitliche Altersgrenze von 25 Jahren
politisch nicht gewollt ist und aller Inhabern mit befristeten 07er Zulassungen wird
empfohlen, bei den Zulassungsstellen nach der Möglichkeit einer unbefristeten 07er
Zuteilung zu fragen, da die neue Verordnung erst ab dem 01.01.07 in Kraft tritt.
http://www.deuvet.de/archiv/pdf/2006/DEU..._01-06.pdf
Gruß Uwe