22.02.2006, 18:28
Ha! Irgendwann in den letzten zwei Stunden hat's beim DEUVET geschnackelt!
Die Homepage ist vom 07er - Unfug befreit und es gibt eine Pressemitteilung zum Thema.
Neu darin:
Der DEUVET arbeitet daran über den Bund-Länder-Fachausschuss Fahrzeugzulassung eine Weitergeltung, d.h. unbefristete Verlängerung Roter 07-Kennzeichen, auch für Fahrzeuge zu erreichen, die das neue Einstiegsalter von 30 Jahren noch nicht erreicht haben.
Die Gespräche hierzu mit den Bundesländern laufen aktuell.
Die Problematik wird auf der Sitzung des BLFA Anfang Mai behandelt. Wir werden im Anschluss über die Ergebnisse informieren
Mal sehen, was es bringt ...
Außerdem können wir folgendes nachlesen:
Erfolge des DEUVET:
Durchsetzen konnten wir uns mit unseren Forderungen in zwei Bereichen.
Die Löschungsfrist wird von 18 Monaten auf 7 Jahre verlängert. So sind nun alle langwierigen Restaurierungsphasen möglich, ohne dass eine Vollabnahme erforderlich wird. Diese Regelung stellt eine erhebliche Vereinfachung für Oldtimerbesitzer dar.
Ich weiss ja nicht, was daran so toll ist. Eine Vollabnahme unterscheidet sich meiner Erfahrung nach im Umfang nioht und beim Preis um gut 10 Euro von einer normalen Abnahme. Ob ich nach 5-jähriger Stillegung 10 Euro mehr oder weniger für den TÜV bezahle, ist mir offen gestanden schnuppe. Der zweite Vorteil wäre theoretisch der Erhalt der Fahrzeugpapiere. Dumm nur, daß noch für Jahrzehnte dank neuer EU-Papiere bei Wieder-Inbetriebnahme neue Papiere fällig sind. Auch da bringt die Neuregelung also auf lange Frist keinen Vorteil.
Zurück zur Presemitteilung:
Auf Betreiben der Überwachungsorganisationen enthielt der Entwurf eine Regelung für eine Verschärfung der Hauptuntersuchung bei erheblicher Überschreitung des HU-Termins.
Wir haben gegenüber dem BMV im Sinne der Oldtimerszene gegen eine solche Reglung Stellung bezogen, da hier Oldtimer übermäßig belastet werden. Gerade Oldtimer mit H-Kennzeichen werden häufig wegen Winterpause oder Restaurierung über viele Monate abgestellt, ohne dass sie abgemeldet werden. Die Halter solcher Fahrzeuge würden durch eine „Strafgebühr“ bei erheblicher Fristüberschreitung ohne vernünftigen Grund zusätzlich zur Kasse gebeten.
Man ist unserer Argumentation und der Darlegung weiterer Verbände gefolgt. Die Überwachungsorganisationen konnten sich nicht durchsetzen. Eine verschärfte HU mit zusätzlichen Gebühren wird es nicht geben.
Dazu fällt mir eine Meldung ein, die ich letzte Woche gelesen habe: Angeblich waren es die technischen Überwachungsvereine, die ihr Ansinnen zurückgezogen haben. Grund: Die erweiterte HU gibt es bereits jetzt. Allerdings ohne Mehrpreis. Ob der große oder kleine Umfang "durchgezogen" wird, liegt z.Zt. im Ermessen des Prüfers. Weil kostenneutral muß er sich daher auch nicht beim Fahrzeughalter rechtfertigen. So kann, wo es geraten scheint, im Sinne der Verkehrssicherheit genauer hingeschaut werden...
Die Homepage ist vom 07er - Unfug befreit und es gibt eine Pressemitteilung zum Thema.
Neu darin:
Der DEUVET arbeitet daran über den Bund-Länder-Fachausschuss Fahrzeugzulassung eine Weitergeltung, d.h. unbefristete Verlängerung Roter 07-Kennzeichen, auch für Fahrzeuge zu erreichen, die das neue Einstiegsalter von 30 Jahren noch nicht erreicht haben.
Die Gespräche hierzu mit den Bundesländern laufen aktuell.
Die Problematik wird auf der Sitzung des BLFA Anfang Mai behandelt. Wir werden im Anschluss über die Ergebnisse informieren
Mal sehen, was es bringt ...
Außerdem können wir folgendes nachlesen:
Erfolge des DEUVET:
Durchsetzen konnten wir uns mit unseren Forderungen in zwei Bereichen.
Die Löschungsfrist wird von 18 Monaten auf 7 Jahre verlängert. So sind nun alle langwierigen Restaurierungsphasen möglich, ohne dass eine Vollabnahme erforderlich wird. Diese Regelung stellt eine erhebliche Vereinfachung für Oldtimerbesitzer dar.
Ich weiss ja nicht, was daran so toll ist. Eine Vollabnahme unterscheidet sich meiner Erfahrung nach im Umfang nioht und beim Preis um gut 10 Euro von einer normalen Abnahme. Ob ich nach 5-jähriger Stillegung 10 Euro mehr oder weniger für den TÜV bezahle, ist mir offen gestanden schnuppe. Der zweite Vorteil wäre theoretisch der Erhalt der Fahrzeugpapiere. Dumm nur, daß noch für Jahrzehnte dank neuer EU-Papiere bei Wieder-Inbetriebnahme neue Papiere fällig sind. Auch da bringt die Neuregelung also auf lange Frist keinen Vorteil.
Zurück zur Presemitteilung:
Auf Betreiben der Überwachungsorganisationen enthielt der Entwurf eine Regelung für eine Verschärfung der Hauptuntersuchung bei erheblicher Überschreitung des HU-Termins.
Wir haben gegenüber dem BMV im Sinne der Oldtimerszene gegen eine solche Reglung Stellung bezogen, da hier Oldtimer übermäßig belastet werden. Gerade Oldtimer mit H-Kennzeichen werden häufig wegen Winterpause oder Restaurierung über viele Monate abgestellt, ohne dass sie abgemeldet werden. Die Halter solcher Fahrzeuge würden durch eine „Strafgebühr“ bei erheblicher Fristüberschreitung ohne vernünftigen Grund zusätzlich zur Kasse gebeten.
Man ist unserer Argumentation und der Darlegung weiterer Verbände gefolgt. Die Überwachungsorganisationen konnten sich nicht durchsetzen. Eine verschärfte HU mit zusätzlichen Gebühren wird es nicht geben.
Dazu fällt mir eine Meldung ein, die ich letzte Woche gelesen habe: Angeblich waren es die technischen Überwachungsvereine, die ihr Ansinnen zurückgezogen haben. Grund: Die erweiterte HU gibt es bereits jetzt. Allerdings ohne Mehrpreis. Ob der große oder kleine Umfang "durchgezogen" wird, liegt z.Zt. im Ermessen des Prüfers. Weil kostenneutral muß er sich daher auch nicht beim Fahrzeughalter rechtfertigen. So kann, wo es geraten scheint, im Sinne der Verkehrssicherheit genauer hingeschaut werden...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)