Nochmal zum nachlesen:
"Zunächst einmal gilt, daß die eigene Haftpflichtversicherung für den Schaden des Gegners auch bei der Benutzung von Sommerreifen aufkommen muß. Die Benutzung von Sommerreifen kann sich lediglich im Rahmen der Mitschuld, d.h., welchen Teil seines Schadens man selbst ersetzt erhält und im Rahmen des Eintritts der Vollkaskoversicherung auswirken. Konkret also beim Ersatz des am eigen Fahrzeug entstandenen Schadens.
Ein Rückgriff der eigenen Haftpflichtversicherung ist nur dann zu befürchten, wenn weitere Umstände im konkreten Einzelfall zur Schdensverursachung hinzutreten, wie z.B. zu geringe Profiltiefe der Sommerreifen, oder Alkohol am Steuer, da Sommerreifen nach dem Straßenverkehrsrecht generell auch zur Verwendung im Winter zugelassen sind."
Kasko hab ich eh nicht!
"Zunächst einmal gilt, daß die eigene Haftpflichtversicherung für den Schaden des Gegners auch bei der Benutzung von Sommerreifen aufkommen muß. Die Benutzung von Sommerreifen kann sich lediglich im Rahmen der Mitschuld, d.h., welchen Teil seines Schadens man selbst ersetzt erhält und im Rahmen des Eintritts der Vollkaskoversicherung auswirken. Konkret also beim Ersatz des am eigen Fahrzeug entstandenen Schadens.
Ein Rückgriff der eigenen Haftpflichtversicherung ist nur dann zu befürchten, wenn weitere Umstände im konkreten Einzelfall zur Schdensverursachung hinzutreten, wie z.B. zu geringe Profiltiefe der Sommerreifen, oder Alkohol am Steuer, da Sommerreifen nach dem Straßenverkehrsrecht generell auch zur Verwendung im Winter zugelassen sind."
Kasko hab ich eh nicht!
Es gibt Automobile, die fährt man, weil man es sich leisten kann. Einen BMW leistet man sich, weil man fahren kann.