Ich dacht du gibts auf.
Kommt von www.autorecht24.de
Weiteres dazu:
"Während die Änderung der StVO schon zum 1. Januar in Kraft treten soll, werden bei Verstößen vorerst keine Bußgelder kassiert (geplant sind 20 Euro). Unabhängig davon weist der ADAC aber darauf hin, dass mit In-Kraft-Treten der Änderung stärker als bisher versicherungsrechtliche Nachteile drohen. Die Kaskoversicherung kann die Leistung verweigern, wenn der Unfall auf ungeeignete Bereifung zurückzuführen ist (grobe Fahrlässigkeit). In solchen Fällen drohen auch mit der aktuellen StVO ein Bußgeld (und Punkte in Flensburg) wegen Straßenverkehrsgefährdung."
Also meine Haftpflicht haftet immer noch. Blos meine nicht vorhandene Kasko würde probleme machen können.
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Weiteres dazu:
"Während die Änderung der StVO schon zum 1. Januar in Kraft treten soll, werden bei Verstößen vorerst keine Bußgelder kassiert (geplant sind 20 Euro). Unabhängig davon weist der ADAC aber darauf hin, dass mit In-Kraft-Treten der Änderung stärker als bisher versicherungsrechtliche Nachteile drohen. Die Kaskoversicherung kann die Leistung verweigern, wenn der Unfall auf ungeeignete Bereifung zurückzuführen ist (grobe Fahrlässigkeit). In solchen Fällen drohen auch mit der aktuellen StVO ein Bußgeld (und Punkte in Flensburg) wegen Straßenverkehrsgefährdung."
Also meine Haftpflicht haftet immer noch. Blos meine nicht vorhandene Kasko würde probleme machen können.
Es gibt Automobile, die fährt man, weil man es sich leisten kann. Einen BMW leistet man sich, weil man fahren kann.