22.03.2006, 09:23
Zitat:@Ralf,Wenn seine Eltern überhaupt eine Privathaftpflichtvesicherung haben sollten, diese Versicherung den 16-jährigen mitversichert und wenn in dieser Versicherung auch Verkehrsunfälle abgedeckt sind - ja.
der Radfahrer müsste doch eigentlich über seine Eltern haftpflichtversichert sein,oder ?
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)