Ich muß mich zunächst korrigieren: Das Plakettenkarussell dreht sich wieder. Statt fünf Schadstoffgruppen mit weissen Plaketten mit Zahlen drauf (Bundesverkehrsminister-Plan) soll es nach dem Wunsch der Länder "nur" vier Schadstoffgruppen geben. Und die Plaketten sollen bunt (rot - gelb - grün) werden. Ob die Einstufung der Fahrzeuge sich dadurch ändert, konnte ich noch nicht rausfinden.
Außerdem sind die Länder mit der Kennzeichnung der Fahrverbotszonen unzufrieden. So einfach, wie es der Bund wollte (Schild "Smog" hintellen und fertig iss') akzeptieren die Länder es nicht. Die wollen, daß die Fahrverbotszonen entsprechend der Schadstoffbelastung ausgewiesen werden. Pauschale Fahrverbote wollen die Länder nicht, sondern Lösungen, die lediglich zu Schadstoff-Spitzenzeiten (z.B. während des Berufsverkehrs) greifen.
Was den Euro2-Steuervorteil angeht: Eigentlich (ich weiss, eigentlich sind wir alle Kaninchen) darf nach EU-Verordnung ab 1.1.07 nur noch eine CO<sub>2</sub>-abhängige Steuer kassiert werden. Allerdings ist das anscheinend Auslegungsfrage (einige Spitzfindige Spezialisten meinen, man könne es auch so auslegen, dass es nur für Neuwagen gilt) und in Deutschland auch ein echtes Föderalismusproblem: Eine CO<sub>2</sub>-Steuer würde man am allereinfachsten auf den Spritpreis umlegen. Ein Aufschlag von 10 Cent (Benzin) bzw. 13 Cent (Diesel) wäre aufkommensneutral und CO<sub>2</sub>-gerecht
Schade nur, daß die Mineralölsteuer Bundes- und die Kfz-Steuer Ländersache ist ...
Außerdem sind die Länder mit der Kennzeichnung der Fahrverbotszonen unzufrieden. So einfach, wie es der Bund wollte (Schild "Smog" hintellen und fertig iss') akzeptieren die Länder es nicht. Die wollen, daß die Fahrverbotszonen entsprechend der Schadstoffbelastung ausgewiesen werden. Pauschale Fahrverbote wollen die Länder nicht, sondern Lösungen, die lediglich zu Schadstoff-Spitzenzeiten (z.B. während des Berufsverkehrs) greifen.
Was den Euro2-Steuervorteil angeht: Eigentlich (ich weiss, eigentlich sind wir alle Kaninchen) darf nach EU-Verordnung ab 1.1.07 nur noch eine CO<sub>2</sub>-abhängige Steuer kassiert werden. Allerdings ist das anscheinend Auslegungsfrage (einige Spitzfindige Spezialisten meinen, man könne es auch so auslegen, dass es nur für Neuwagen gilt) und in Deutschland auch ein echtes Föderalismusproblem: Eine CO<sub>2</sub>-Steuer würde man am allereinfachsten auf den Spritpreis umlegen. Ein Aufschlag von 10 Cent (Benzin) bzw. 13 Cent (Diesel) wäre aufkommensneutral und CO<sub>2</sub>-gerecht
Schade nur, daß die Mineralölsteuer Bundes- und die Kfz-Steuer Ländersache ist ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)