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AU nur noch alle 2 Jahre, auch ohne KAT???
#8
Hallöchen,

wie der Zufall so spielt, war ich gerade mit dem Toasterauto bei TÜV (sorry, GTÜ) & AU. Ergebnis: Es kommt aufs Baujahr des Autos an.

Das mit der Begrenzung der AU-Plakette biss zum nächsten TÜV gilt nur für moderne Autos, weil diese Fahrzeuge zum Zeitpunkt der TÜV-Prüfung eine maximal 4 Wochen alte AU-Plakette haben dürfen.

Autos älteren Baujahrs (also insbesondere alle katlosen und Euro1 / Euro2) brauchen auch in Zukunft nur eine gültige AU-Plakette, wenn sie zur HU vorgeführt werden und bekommen immer 2 Jahre AU, egal wann der TÜV abläuft.

Sagt jedenfalls der freundliche Mann von der GTÜ.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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RE: AU nur noch alle 2 Jahre, auch ohne KAT??? - von Ralf - 16.05.2006, 12:25



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