Hallöchen,
wie der Zufall so spielt, war ich gerade mit dem Toasterauto bei TÜV (sorry, GTÜ) & AU. Ergebnis: Es kommt aufs Baujahr des Autos an.
Das mit der Begrenzung der AU-Plakette biss zum nächsten TÜV gilt nur für moderne Autos, weil diese Fahrzeuge zum Zeitpunkt der TÜV-Prüfung eine maximal 4 Wochen alte AU-Plakette haben dürfen.
Autos älteren Baujahrs (also insbesondere alle katlosen und Euro1 / Euro2) brauchen auch in Zukunft nur eine gültige AU-Plakette, wenn sie zur HU vorgeführt werden und bekommen immer 2 Jahre AU, egal wann der TÜV abläuft.
Sagt jedenfalls der freundliche Mann von der GTÜ.
wie der Zufall so spielt, war ich gerade mit dem Toasterauto bei TÜV (sorry, GTÜ) & AU. Ergebnis: Es kommt aufs Baujahr des Autos an.
Das mit der Begrenzung der AU-Plakette biss zum nächsten TÜV gilt nur für moderne Autos, weil diese Fahrzeuge zum Zeitpunkt der TÜV-Prüfung eine maximal 4 Wochen alte AU-Plakette haben dürfen.
Autos älteren Baujahrs (also insbesondere alle katlosen und Euro1 / Euro2) brauchen auch in Zukunft nur eine gültige AU-Plakette, wenn sie zur HU vorgeführt werden und bekommen immer 2 Jahre AU, egal wann der TÜV abläuft.
Sagt jedenfalls der freundliche Mann von der GTÜ.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)