05.06.2006, 18:48
Zitat: Wie lange kann ich den Wagen abmelden, ohne das ich das Kennzeichen verliere?Hallo Torben,
aktuell beträgt die Frist 18 Monate, erst danach verfällt der KFZ Brief und eine Vollabnahme
des Wagens nach §21 StVZO wird erforderlich. Ob nach diesen 18 Monaten zwangsläufig
eine neue Zahlen / Buchstabenkombination zugeteilt wird, ist mir leider nicht bekannt.
Vielleicht ist das ja auch von Bezirk zu Bezirk verschieden.
Gruß Uwe