21.06.2006, 14:20
Ja, war wirklich eine Schande, aber was Rost und Reparaturen angeht, waren die Mindestanforderungen wirklich ungefähr auf HU-Niveau...
Zitate aus dem derzeitigen Anforderungskatalog (TÜV Süd):
Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. dh. die Hauptuntersuchung muss bestanden werden und es muss mindestens die Zustandsnote 3 haben. (vgl.Zustandsnoten)
Ein Original-Farbton kann nicht mehr gefordert werden, Unilackierungen, Metallic-Lacke oder Zweifarbenlackierungen sind in allen Farben zulässig.
Das Fahrzeug darf keinen äußerlich sichtbaren Unfallschaden haben und keine größeren Beulen (siehe § 29 StVZO) aufweisen.
Kleine Anmerkung: Unfallschäden "unter dem Blech" sind also ebenso erlaubt wir Beulen und ähnliche Unfallschäden, die nicht "TÜV-relevant" sind ...
Rahmen:
Reparaturen nur in fachgerechter Ausführung, keine mehrfach übereinander geschweißten Bleche (Patchwork).
Rahmen darf nicht verbogen oder gebrochen sein. (geringfügige Eindellungen sind im Einzelfall zu beurteilen)
Zitate aus dem derzeitigen Anforderungskatalog (TÜV Süd):
Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. dh. die Hauptuntersuchung muss bestanden werden und es muss mindestens die Zustandsnote 3 haben. (vgl.Zustandsnoten)
Ein Original-Farbton kann nicht mehr gefordert werden, Unilackierungen, Metallic-Lacke oder Zweifarbenlackierungen sind in allen Farben zulässig.
Das Fahrzeug darf keinen äußerlich sichtbaren Unfallschaden haben und keine größeren Beulen (siehe § 29 StVZO) aufweisen.
Kleine Anmerkung: Unfallschäden "unter dem Blech" sind also ebenso erlaubt wir Beulen und ähnliche Unfallschäden, die nicht "TÜV-relevant" sind ...
Rahmen:
Reparaturen nur in fachgerechter Ausführung, keine mehrfach übereinander geschweißten Bleche (Patchwork).
Rahmen darf nicht verbogen oder gebrochen sein. (geringfügige Eindellungen sind im Einzelfall zu beurteilen)
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)