22.06.2006, 14:05
...ich kann das Argument, warum ein etwas verwanzter Käfer oder -8 kein H-Kennzeichen bekommen dürfe, nicht nachvollziehen. Ob der jeweilige Halter einfach nur 2 Jahre die Karre billiger fahren will oder eine Art Rolling Restauration vorhat, bleibt jedem äußerlich betrachtenden unbekannt... nicht jeder kann sofort ein altes Auto auf Hochglanznote 2 bringen...warum soll er deshalb kein H-Kennzeichen mehr kriegen ? Was zählen sollte, ist die möglichst originale Grundsubstanz und nicht, ob das Teil Zustand 4 oder 2 hat....der TÜV kann ja dann in 2 Jahren die Konsequenzen aufzeigen...!
Ich warne nur vor Folgendem: Bei der 07er Diskussion wurde immer wieder das Mißbrauchsargument von Seiten der Verbände quasi eingestanden..damit hat man dann mit die Grundlage dafür geschaffen, dass die Nummer verschwindet.
Ich sage daher: Mißbrauch beim H-Kennzeichen gibt es nicht, das einzige was es gibt, sind regionale Unterscheide bei den TÜV-Abnahmen zum H-Kennzeichen...es gibt Gegenden, da gehen selbst irgendwelche gechoppte quasi Cruiser, bei denen nur noch die Fahrgestellnummer zeitgemäß ist, durch und es gibt Gegenden, da hätte man mit sowas keine Chance.
Daher: Wehret den Anfängen ! Wenn ein Auto 30 Jahre alt ist, sollte es auch ein H-Kennzeichen bekommen, basta ! Ob es verkehrstüchtig ist, darüber hat dann der jeweilige TÜV zu entscheiden !
Gruß
Martin
Ich warne nur vor Folgendem: Bei der 07er Diskussion wurde immer wieder das Mißbrauchsargument von Seiten der Verbände quasi eingestanden..damit hat man dann mit die Grundlage dafür geschaffen, dass die Nummer verschwindet.
Ich sage daher: Mißbrauch beim H-Kennzeichen gibt es nicht, das einzige was es gibt, sind regionale Unterscheide bei den TÜV-Abnahmen zum H-Kennzeichen...es gibt Gegenden, da gehen selbst irgendwelche gechoppte quasi Cruiser, bei denen nur noch die Fahrgestellnummer zeitgemäß ist, durch und es gibt Gegenden, da hätte man mit sowas keine Chance.
Daher: Wehret den Anfängen ! Wenn ein Auto 30 Jahre alt ist, sollte es auch ein H-Kennzeichen bekommen, basta ! Ob es verkehrstüchtig ist, darüber hat dann der jeweilige TÜV zu entscheiden !
Gruß
Martin