25.11.2004, 22:48
Zitat:Um der Wahrheit die Ehre zu geben, hier die Bedingungen im Einzelnen (kann bei den jeweiligen Gesellschaften anders gehandhabt werden):
1) Der PKW muss weitgehend im Originalzustand sein.
2) Der PKW muss mindestens 30 Jahre alt sein, wenn er zwischen 20 und 29 Jahren alt ist, muss er mindestens die Zustandsnote 3 haben und einen Marktwert von mindestens 4.000 Euro haben (Nachweis per Kurzgutachten)
3) Der PKW wird außerhalb der Nutzung in einer abschließbaren Garage abgestellt.
4) Die durchschnittliche jährliche Fahrleistung beträgt max. 5.000 km.
5) Der Antragsteller hat das 25. Lebensjahr vollendet und ist Halter des Fahrzeugs
6) Für den täglichen Gebrauch ist ein weiterer PKW (Alltagsfahrzeug) vorhanden, der auf den Versicherungsnehmer oder dessen Ehegatten zugelassen ist.
7) Das Fahrzeug ist kein Wohnmobil. Das kommt bei deinem Cabrio aber eher nicht in Frage
zu 1) - kein Problem
2) bei OCC war 16 Jahre kein Thema
3) Ja, aber warum ? Ich bezahle gern mehr für Teilkasko oder Vollkasko weil übernacht der Cab nicht so geschutzt ist. Aber warum hat es ein einfluss auf Haftpflicht ? Wurde ich wahrend der Fahrt mehr Kinder überfahren nur weil ich nicht am Abends in ein Carport Parke ?
4) OK
5) Leider i.O.
6) Klar, sonst ist kein Leibhaberfahrzeug, sondern ein Werkzeug
7) Wenn es so weiter geht mit Kfz-Steuer und Versicherung muss ich in den Cab wohnen !
Zitat:Dann bau doch einen Kaltlaufregler einDa bin ich nicht sicher. Ich muss es ein bischen mehr überlegen
Darkness gone, Tronic gone, Solo gone, go Darkness, go Frozen ! What's my F11 called ?