30.11.2004, 11:38
Zitat:Für Re-Importe gab es ja beim TÜV Ausnahmegenehmigungen wegen der dann meistens fehlenden LWR. Ist so eine Genehmigung nicht nachträglich auch für unsere Fälle denkbar, wenn man das defekte Ding rausschmeißt?
Nein, solche Verstöße gegen die StVZO müssen bei Erstzulassung eingetragen werden. Das gleiche Problem gibt's leider auch bei Holzlenkrädern (Alfas im Direktimport aus Italien dürfen sie haben, Nachrüstung auf "deutsche" Alfas ist unmöglich) oder Felgen, die anders dimensioniert sind, als für den deutschen Markt.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)