Ich weiss jetzt endlich, wie man ganz einfach einen Steuerbescheid mit einer Kfz-Steuer-Nachzahlung ins Haus bekommt: Man beantragt ein H-Kennzeichen. Und das rechnet sich dann so:
Angenommen, man zahlt seine Kfz-Steuer immer zum 1.1. und bekommt zum 1.9. das H-Kennzeichen.
Angenommen, das Auto hat 2 Liter Hubraum, dann hat einen das Finanzamt am 1.1. um 507 EUR erleichtert. Bis zum 31.8. hat man davon 338 EUR "aufgebraucht", bleiben also noch 169 EUR übrig.
Mit H-Kennzeichen kostet die Steuer 191 EUR im Jahr. Von 1.9. bis zur nächsten Hauptfälligkeit (1.1.) wären das also 63 EUR - eigentlich müsste es also 106 EUR zurückgeben.
Nun ist für den Steuerbürger Geben seeliger denn Nehmen - also verlegt das Finanzamt einfach die Hauptfälligkeit flugs auf den 1.9. und schwupps - es ist eine Nachzahlung von 22 EUR fällig ...
Machen die Jungs das bei einer Euro2-Umrüstung genauso? Früher blieb die Hauptfälligkeit bestehen und es gab anteilig das zuviel gezahlte Geld zurück ... hat sich da etwas geändert?
Angenommen, man zahlt seine Kfz-Steuer immer zum 1.1. und bekommt zum 1.9. das H-Kennzeichen.
Angenommen, das Auto hat 2 Liter Hubraum, dann hat einen das Finanzamt am 1.1. um 507 EUR erleichtert. Bis zum 31.8. hat man davon 338 EUR "aufgebraucht", bleiben also noch 169 EUR übrig.
Mit H-Kennzeichen kostet die Steuer 191 EUR im Jahr. Von 1.9. bis zur nächsten Hauptfälligkeit (1.1.) wären das also 63 EUR - eigentlich müsste es also 106 EUR zurückgeben.
Nun ist für den Steuerbürger Geben seeliger denn Nehmen - also verlegt das Finanzamt einfach die Hauptfälligkeit flugs auf den 1.9. und schwupps - es ist eine Nachzahlung von 22 EUR fällig ...
Machen die Jungs das bei einer Euro2-Umrüstung genauso? Früher blieb die Hauptfälligkeit bestehen und es gab anteilig das zuviel gezahlte Geld zurück ... hat sich da etwas geändert?
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)