13.09.2006, 21:43
Hallo Anderl,
für Polen gelten noch sog. Übergangsbestimmungen, wann diese auslaufen
hab ich jetzt allerdings nicht in Erinnerung.
Diese Bestimmungen wirken neben Ein/Ausfuhrangelegenheiten übrigens
unter anderem auch auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis in der "Alt"EU.
Nach meinem Ermessen sollte die Einfuhr eines Kfz aus GB keinen zoll-
pflichtigen Vorgang darstellen.
für Polen gelten noch sog. Übergangsbestimmungen, wann diese auslaufen
hab ich jetzt allerdings nicht in Erinnerung.
Diese Bestimmungen wirken neben Ein/Ausfuhrangelegenheiten übrigens
unter anderem auch auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis in der "Alt"EU.
Nach meinem Ermessen sollte die Einfuhr eines Kfz aus GB keinen zoll-
pflichtigen Vorgang darstellen.