30.09.2006, 20:48
Zitat:Ich werde mich mal bei meiner Gemeinde erkundigen.Du bist doch "online"
Also geh doch auf die Internetpräsenz deiner Gemeinde/Stadt und schau nach.
Bei mir ist z.B. dieses zu lesen:
Das Waschen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen und in Anlagen ist nur erlaubt, wenn die Reinigung ausschließlich mit klarem Wasser erfolgt.
Alle anderen Arbeiten (z.B. Motorwäsche, Reinigen der Untereite von Kraftfahrzeugen, Verwendung von Waschzusätzen) beeinträchtigen die Umwelt und sind daher verboten.
Nutzen Sie in diesen Fällen speziell ausgerüstete Waschplätze oder Waschanlagen um Grundwasserverunreinigungen zu vermeiden.
Aber grundsätzlich besteht der Unterschied natürlich im Abwassersystem