25.10.2006, 23:36
Zitat:Also die §21-Prüfung unterscheidet sich vom Prüfumfang nicht von der normalen §29-Prüfung - es wird nur zusätzlich ein neuer Brief angelegt. Kostet auch kaum mehr.
Bin echt mal gespannt, was da alles auf mich zu kommt.
Iss meine erste §21 ...... aber es gibt immer ein erstes Mal
"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."