29.10.2006, 15:19
Frage(en).
Wenn ich nun doch ein Gutachten nur machen lasse und mir
das auszahlen lassen möchte.
(1) Ist es richtig, dass man inzwischen dann einen niedrigeren
Betrag ausgezahlt bekommt, als im Gutachten steht?
(2) Das Gutachten kostet ja - macht ja keine Werkstatt für lau.
Muss ich das Gutachten selbst bezahlen, oder übernimmt auch das
Gutachten die Versicherung?!?
(3) Die 16% die in dem Gutachten angegeben sind, bekommt man bei
Auszahlung meines Wissens nicht heraus?!?
(4) Wenn ich keinen Mietwagen nehme, habe ich heute meines Wissens
auch keinen (Geld) Anspruch auf einen Mietwagen - oder?!?
(5) Der Wagen ist jetzt ein Unfallwagen. Daher auch eine Minderung
des Wertes. Kann man sich diese Minderung ausbezahlen lassen?!?
Kann ich nat. am Montag alles meinen Anwalt fragen (nun doch gut, dass
ich eine Rechtschutz habe) - aber vielleicht kann jetzt schon mal jemand
was dazu sagen?!?
Wenn ich nun doch ein Gutachten nur machen lasse und mir
das auszahlen lassen möchte.
(1) Ist es richtig, dass man inzwischen dann einen niedrigeren
Betrag ausgezahlt bekommt, als im Gutachten steht?
(2) Das Gutachten kostet ja - macht ja keine Werkstatt für lau.
Muss ich das Gutachten selbst bezahlen, oder übernimmt auch das
Gutachten die Versicherung?!?
(3) Die 16% die in dem Gutachten angegeben sind, bekommt man bei
Auszahlung meines Wissens nicht heraus?!?
(4) Wenn ich keinen Mietwagen nehme, habe ich heute meines Wissens
auch keinen (Geld) Anspruch auf einen Mietwagen - oder?!?
(5) Der Wagen ist jetzt ein Unfallwagen. Daher auch eine Minderung
des Wertes. Kann man sich diese Minderung ausbezahlen lassen?!?
Kann ich nat. am Montag alles meinen Anwalt fragen (nun doch gut, dass
ich eine Rechtschutz habe) - aber vielleicht kann jetzt schon mal jemand
was dazu sagen?!?
"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."