30.10.2006, 22:17
Aktueller Stand.
Ich bekomme Schmerzensgeld in Höhe von x Euro. Die Höhe wird sich
noch herausstellen. Wichtig ist, dass hier der Arzt wirklich detailliert jeden
einzelne Schmerzart und Stelle dokumentiert.
Ausfallgeld weil ich erst mal 1 Woche krank geschrieben bin, wird eng
werden. Bei Selbstständigen ist das so eine Sache.
Anwalt übernimmt die Versicherung der Gegtenseite.
Ebenso wie das Gutachten. Logisch.
Gutachter darf man sich auswählen, wen man will. Man muss definitiv
nicht vorher darüber die Versicherung informieren.
Wirtschaftlicher Totalschaden gilt ab 130% vom Zeitwert.
Den Restwert des Fahrzeuges bei wirtschaftlichem Totalschaden bestimmt
der Gutachter, nicht die Versicherung!
Eine Wertminderung gibt es bei dem Baujahr nicht mehr!
Wenn man keinen Mietwagen nimmt, bekommt man einen Nutzungsausfall
pro Tag bezahlt. Na ja - wenn man "Glück" hat ist der Wagen ab Unfall-
tag nicht mehr verkehrstauglich (defektes Rücklicht reicht aus), dann
gibbet Geld ab Unfalltag. Ansonsten Nutzungsausfall nur für die (geschätzte)
Dauer der Reperatur.
------
Was ich nicht so kapiert habe - und leider nicht genau nachgefragt habe.
(Mache ich aber morgen eh). Gehen wir mal von diesen fiktiven Zahlen
aus:
Szenario1.
Zeitwert des Coupe 2.500 Euro
Gutachter Reperatur 2.000 Euro
Ergebnis - ich bekomme den Reperaturbetrag von 2500 Euro (ohne MwSt)
ausbezahlt und kann so das Coupe schön reparieren lassen. Alles wird
gut *g*.
Szenario2.
Zeitwert des Coupe 2.500 Euro
Gutachter Reperatur 3.500 Euro
Ergebnis - Wirtschaftlicher Totalschaden! Und nun mal sehen, ob ich das
RICHTIG verstanden habe, sonst korregiert mich bitte! Ich bekomme also
den Zeitwert ausgezahlt (behalten wir mal 2.500 Euro im Hinterkopf).
Aber den Zeitwert (2.500 Euro) minus dem Restwert. Der Restwert wird
auf 1.000 Euro festgelegt. Sag ich jetzt mal so.
Das würde ja bedeuten, dass ich die Differenz 1.500 Euro ausbezahlt
bekomme. Das reicht dann nicht mal, den Schaden zu reparieren!
Das wäre ja dann "voll der Rotz!"??!!??
Stimmt meine Denkweise und es kommt zu Szenario 2 - der Wagen
hat nen Zeitwert von 2.500 Euro (Totalschaden 130% = 3.250 Euro).
Dann müsste ich dem Gutachter ja stecken - "he, ok, der Schaden ist
über 3.500 Euro (also Totalschaden), aber bitte mach mal ein paar
Dinger weniger und schätze die Reperatur auf knapp 3.000 Euro!
Oder sehe ich das mit Zeitwert, Restwert & Differenz falsch?!?
Ich bekomme Schmerzensgeld in Höhe von x Euro. Die Höhe wird sich
noch herausstellen. Wichtig ist, dass hier der Arzt wirklich detailliert jeden
einzelne Schmerzart und Stelle dokumentiert.
Ausfallgeld weil ich erst mal 1 Woche krank geschrieben bin, wird eng
werden. Bei Selbstständigen ist das so eine Sache.
Anwalt übernimmt die Versicherung der Gegtenseite.
Ebenso wie das Gutachten. Logisch.
Gutachter darf man sich auswählen, wen man will. Man muss definitiv
nicht vorher darüber die Versicherung informieren.
Wirtschaftlicher Totalschaden gilt ab 130% vom Zeitwert.
Den Restwert des Fahrzeuges bei wirtschaftlichem Totalschaden bestimmt
der Gutachter, nicht die Versicherung!
Eine Wertminderung gibt es bei dem Baujahr nicht mehr!
Wenn man keinen Mietwagen nimmt, bekommt man einen Nutzungsausfall
pro Tag bezahlt. Na ja - wenn man "Glück" hat ist der Wagen ab Unfall-
tag nicht mehr verkehrstauglich (defektes Rücklicht reicht aus), dann
gibbet Geld ab Unfalltag. Ansonsten Nutzungsausfall nur für die (geschätzte)
Dauer der Reperatur.
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Was ich nicht so kapiert habe - und leider nicht genau nachgefragt habe.
(Mache ich aber morgen eh). Gehen wir mal von diesen fiktiven Zahlen
aus:
Szenario1.
Zeitwert des Coupe 2.500 Euro
Gutachter Reperatur 2.000 Euro
Ergebnis - ich bekomme den Reperaturbetrag von 2500 Euro (ohne MwSt)
ausbezahlt und kann so das Coupe schön reparieren lassen. Alles wird
gut *g*.
Szenario2.
Zeitwert des Coupe 2.500 Euro
Gutachter Reperatur 3.500 Euro
Ergebnis - Wirtschaftlicher Totalschaden! Und nun mal sehen, ob ich das
RICHTIG verstanden habe, sonst korregiert mich bitte! Ich bekomme also
den Zeitwert ausgezahlt (behalten wir mal 2.500 Euro im Hinterkopf).
Aber den Zeitwert (2.500 Euro) minus dem Restwert. Der Restwert wird
auf 1.000 Euro festgelegt. Sag ich jetzt mal so.
Das würde ja bedeuten, dass ich die Differenz 1.500 Euro ausbezahlt
bekomme. Das reicht dann nicht mal, den Schaden zu reparieren!
Das wäre ja dann "voll der Rotz!"??!!??
Stimmt meine Denkweise und es kommt zu Szenario 2 - der Wagen
hat nen Zeitwert von 2.500 Euro (Totalschaden 130% = 3.250 Euro).
Dann müsste ich dem Gutachter ja stecken - "he, ok, der Schaden ist
über 3.500 Euro (also Totalschaden), aber bitte mach mal ein paar
Dinger weniger und schätze die Reperatur auf knapp 3.000 Euro!
Oder sehe ich das mit Zeitwert, Restwert & Differenz falsch?!?
"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."