09.11.2006, 13:09
So - ich habe mich nochmals erkundigt.
Es ist definitiv neu vom Gesetzgeber. Man kann seinen Schaden
am Unfallwagen auch "privat" machen lassen. Bekommt das Geld des
Kostenvoranschlag aber nur heraus, wenn ein Gutachter einem
bestätigt, dass alle im Gutachten aufgeführten Schäden fachgerecht
behoben wurden.
Also nix Reperaturkosten aus dem Kostenvoranschlag auszahlen lassen
und irgendwann mal selber reparieren (lassen). Das geht Stand 2005
nicht mehr!
------
Was soll ich nun machen?!? Ich bin echt am Überlegen.
Ich habe das Gutachten nun komplett.
Wert des Coupe vor Unfall 4.150,00 Euro
Reperaturkosten laut Gutachten 3.963,00 Euro
Restwert nach Unfall des Coupe nun 1.230,00 Euro.
Szenario 1.
Ich gebe den Wagen einfach zu einer Werkstatt, bekomme einen Miet-
wagen und die Versicherung rechnet direkt mit der Werkstatt ab. Fazit -
viel Lärm um nichts. Vorteil - keine weiteren Lauferreien / Scherereien
und der Wagen ist nachher "wie neu".
Szenario 2.
Ich lasse privat reparieren. Muss dann aber zum Gutachter und die
Reperatur nachweisen. Dann bekomme ich die 3.963,00 Euro abzgl. 16%
MwSt - also 3.577,00 Euro. Und muss hoffen, dass mir die 3.577,00 Euro
zur Reperatur privat ausreichen. Und dass es privat eben auch sauber
gemacht wird.
Szenario 3.
Ich lasse mir die Differenz ausbezahlen. Die 4.150,00 Euro abzgl. dem
Restwert von 1.230,00 Euro = 2.920,00 Euro. Die bekomme ich auch
Brutto. Dabei gibt es auch keine Probleme - die Versicherung würde diese
zahlen auch sofort akzeptieren - denn dass ist die "billigste" Lösung
für die Versicherung. Ich nehme also die fast 3.000,00 Euro und lasse
das Coupe wie es ist oder verkaufe es zBsp (Ebay & Co.) - lege
zusammen und kaufe ein "neues" Auto.
Schmerzensgeld, Aufallkosten für KfZ. pauschale etc.... das ist alles
eh Extra.
-----
Hmmm - wie würdet Ihr entscheiden?!?
Es ist definitiv neu vom Gesetzgeber. Man kann seinen Schaden
am Unfallwagen auch "privat" machen lassen. Bekommt das Geld des
Kostenvoranschlag aber nur heraus, wenn ein Gutachter einem
bestätigt, dass alle im Gutachten aufgeführten Schäden fachgerecht
behoben wurden.
Also nix Reperaturkosten aus dem Kostenvoranschlag auszahlen lassen
und irgendwann mal selber reparieren (lassen). Das geht Stand 2005
nicht mehr!
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Was soll ich nun machen?!? Ich bin echt am Überlegen.
Ich habe das Gutachten nun komplett.
Wert des Coupe vor Unfall 4.150,00 Euro
Reperaturkosten laut Gutachten 3.963,00 Euro
Restwert nach Unfall des Coupe nun 1.230,00 Euro.
Szenario 1.
Ich gebe den Wagen einfach zu einer Werkstatt, bekomme einen Miet-
wagen und die Versicherung rechnet direkt mit der Werkstatt ab. Fazit -
viel Lärm um nichts. Vorteil - keine weiteren Lauferreien / Scherereien
und der Wagen ist nachher "wie neu".
Szenario 2.
Ich lasse privat reparieren. Muss dann aber zum Gutachter und die
Reperatur nachweisen. Dann bekomme ich die 3.963,00 Euro abzgl. 16%
MwSt - also 3.577,00 Euro. Und muss hoffen, dass mir die 3.577,00 Euro
zur Reperatur privat ausreichen. Und dass es privat eben auch sauber
gemacht wird.
Szenario 3.
Ich lasse mir die Differenz ausbezahlen. Die 4.150,00 Euro abzgl. dem
Restwert von 1.230,00 Euro = 2.920,00 Euro. Die bekomme ich auch
Brutto. Dabei gibt es auch keine Probleme - die Versicherung würde diese
zahlen auch sofort akzeptieren - denn dass ist die "billigste" Lösung
für die Versicherung. Ich nehme also die fast 3.000,00 Euro und lasse
das Coupe wie es ist oder verkaufe es zBsp (Ebay & Co.) - lege
zusammen und kaufe ein "neues" Auto.
Schmerzensgeld, Aufallkosten für KfZ. pauschale etc.... das ist alles
eh Extra.
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Hmmm - wie würdet Ihr entscheiden?!?
"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."