21.11.2006, 10:37
Hi Jona
Wenn Du bei der Wiederzulassung noch den alten FZ-Brief hast, versuch doch mal deinen Vorbesitzer zu erreichen.
Vielleicht hat der das Auto ja deswegen diesem omminösen Autohändler verkauft.
Dann kannste ihn damit an die UUP´s packen.
Trotzdem würde ich nochmal mit dem Händler sprechen, und mit Anwalt,
Gutachter drohen. Auch bei Gewährleistungsausschluss ist das immernoch
Vortäuschung falscher Tatsachen, zu deutsch "VORSÄTZLICHER BETRUG"
Gekauft wie gesehen gibt´s nicht mehr, und auch jeder Richter versteht dass
es beim Autokauf nicht sein kann, dass auf der nach Hause Fahrt der Motor halb verrekt.
Dafür sind die Händler und müssen sich an die Gesetze halten.
Ich würde Dein Problem zu Problem des Händlers machen, und die ganze Sache umdrehen
Gruß Markus
Wenn Du bei der Wiederzulassung noch den alten FZ-Brief hast, versuch doch mal deinen Vorbesitzer zu erreichen.
Vielleicht hat der das Auto ja deswegen diesem omminösen Autohändler verkauft.
Dann kannste ihn damit an die UUP´s packen.
Trotzdem würde ich nochmal mit dem Händler sprechen, und mit Anwalt,
Gutachter drohen. Auch bei Gewährleistungsausschluss ist das immernoch
Vortäuschung falscher Tatsachen, zu deutsch "VORSÄTZLICHER BETRUG"
Gekauft wie gesehen gibt´s nicht mehr, und auch jeder Richter versteht dass
es beim Autokauf nicht sein kann, dass auf der nach Hause Fahrt der Motor halb verrekt.
Dafür sind die Händler und müssen sich an die Gesetze halten.
Ich würde Dein Problem zu Problem des Händlers machen, und die ganze Sache umdrehen
Gruß Markus
Wo andere aufgeben, fangen wir erst an