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Kaltlaufregler für 325i ohne Kat, Blechteile?
#60
Zitat:Hallo,
um mal ganz ehrlich zu sein, irgendwie muss ich unterwegs den Faden verloren haben.

M20 2.5 mit GAT Nachrüstkat = Schlüsselnr. 51 = freie Fahrt

M20 2.5 mit KAT ab Werk = Schlüsselnr. 01 = Fahrverbot

kann ich zwar nicht ganz nachvollziehen aber ich muss ja auch nicht alles verstehen.

Sonne Gruß Uwe

Die unendliche Weisheit des Gesetzgebers sieht so aus: Euro 1 mit Abgastest nach altem Meßzyklus = Fahrverbot, dasselbe Euro1 - Fahrzeug mit Abgastest nach neuem Meßzyklus = freie Fahrt.

Das Ganze wird umso verwirrender, wenn man weiß, daß es ohnehin nur um innerstädtische Emissionen geht und der alte R15-Fahrzyklus innerhalb des neuen Zyklus zur Messung der innerstädtischen Emissionen benutzt wird. Neu ist lediglich die Messung der Emissionen auf Landstraße und Autobahn - die bei der innerstädtischen Luftverschmutzung gänzlich irrelevant sein dürften.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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RE: Kaltlaufregler für 325i ohne Kat, Blechteile? - von Ralf - 02.01.2007, 17:02



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