Auch Fahrzeuge mit H-Kennzeichen unterliegen einer eingeschränkten Nutzung.
Im Unterschied zum 07er wird ein Einsatz für Alltagsfahrten allerdings nicht grundsätzlich untersagt, der Wagen muß allerdings "überwiegend zur Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" eingesetzt werden, eine kommerzielle Nutzung ist ausdrücklich untersagt und in den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz wird darauf verwiesen, daß eine "überwiegend nicht alltägliche Nutzung vorausgesetzt wird".
Mit anderen Worten: Man darf ausnahmsweise mit einem H-Kennzeichen-Auto zur Arbeit fahren, zum Postamt oder zum Metzger. Aber halt nicht regelmäßig. Und schon gar nicht immer.
Was den Mindestzustand angeht: Gefordert ist ein gepflegter Zustand entsprechend Note 3.
Im Unterschied zum 07er wird ein Einsatz für Alltagsfahrten allerdings nicht grundsätzlich untersagt, der Wagen muß allerdings "überwiegend zur Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" eingesetzt werden, eine kommerzielle Nutzung ist ausdrücklich untersagt und in den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz wird darauf verwiesen, daß eine "überwiegend nicht alltägliche Nutzung vorausgesetzt wird".
Mit anderen Worten: Man darf ausnahmsweise mit einem H-Kennzeichen-Auto zur Arbeit fahren, zum Postamt oder zum Metzger. Aber halt nicht regelmäßig. Und schon gar nicht immer.
Was den Mindestzustand angeht: Gefordert ist ein gepflegter Zustand entsprechend Note 3.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)