27.02.2007, 12:27
Zitat:Klar das irgendwo eine Grenze gezogen werden muß. Aber hat den die Clubmitgliedschaft darunter zu leiden, oder würde mir diese sogar verweigert, wenn ich ein nicht Satzungskonformes Auto besitze. ? Wie hängt das zusammen ? Natürlich rein Interessenhalber.Hallo Andree,
das haben wir doch bereits in aller Ausführlichkeit im "wie nehmt ihr´s mit der Originalität"
Thread ausdiskutiert und Ralf hat sich dahingehend auch ganz klar geäussert.
http://www.3er-foren.de/showthread.php?tid=5065
Zitat:Hui, gestern war dieser Thread aber noch nicht da und nun ist er schon so dick wie ein Telefonbuch!
Zitat:Hat der 3er Club eigentlich mal die Situation gehabt, daß jemand Mitglied werden wollte, aber wegen irgendwelcher Anbauteile abgelehnt wurde?
Nein, meines Wissens gab es das bisher noch nicht. Außerdem steht in der Satzung kein Komma davon drin, daß man einen völlig originalen oder nur mit diesem-oder-jenem-Zubehör veränderten Zubehör 3er haben muß, um Mitglied werden zu können. Wenn ich mich recht entsinne steht in der Satzung, wühl, kram, auf-der-Festplatte-such ... tataa:
(Die juristische Sprache bitte ich zu entschuldigen, aber sonst trägt's das Amtsgericht halt nicht ein ...)
Zitat:§3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied kann jeder Interessierte werden, der bereit ist, den Vereinszielen zu folgen und sich für diese einzusetzen.
(2) Der Besitz eines Automobils aus den genannten Baureihen ist nicht erforderlich.
Ach ja, die Vereinsziele ...
Zitat:(1) Der Verein verfolgt den Zweck der Präsentation und Erhaltung der Automobile der BMW 3er Reihen E21 und E30 als kraftfahrzeugtechnischem Kulturgut.
Will heißen: Zustand so, daß (bei einem Fahrzeugalter von mindestens 30 Jahren) ein H-Kennzeichen erteilt werden könnte ...
Gruß Uwe