25.01.2008, 14:32
Grüß Gott,
nehmen wir einmal an, jemand kauft sich blauäugig einen BMW VFL mit einem Automatikgetriebe. Da das Getriebe kaputt ist, so tauscht der das Getriebe aus. Dieser Jemand ist natürlich schwer von Begriff, und findet erst Wochen später heraus, dass das Getriebe einen Gang zu wenig hat. Er denkt sich nichts dabei, da der Wagen ja schließlich fährt.
Für den Fall, dass es jetzt zu einem Unfall kommen sollte, und falls dann das Auto ganz akribisch untersucht wird, und dann stellt sich heraus, dass der Wagen anstatt eines Viergangautomatikgetriebes nur ein Dreigangautomatikgetriebe hat, dann wäre doch rein theoretisch die Betriebserlaubnis erloschen, und somit existiert dann auch kein Haftpflichtversicherungsschutz.
Wobei ja bei den Bagatellunfällen (Auffahrunfall / Parkrempler etc.) der BMW sicherlich nicht so exakt begutachtet werden würde, aber bei einem schwerwiegenden Unfall mit Personenschäden könnte doch die Sache böse enden, oder sehe ich diesen Fall zu pesimistisch?
Falls dieser Herr Jemand jetzt aber mit seinem VFL zum TÜV fahren würde, würde man dann ohne Probleme die Papiere umschreiben lassen können?
euer
Herr Jemand, pardon, touringfan
KW: Jegliche Assoziation zu lebenden oder toten Personen wäre rein zufällig gewollt!
nehmen wir einmal an, jemand kauft sich blauäugig einen BMW VFL mit einem Automatikgetriebe. Da das Getriebe kaputt ist, so tauscht der das Getriebe aus. Dieser Jemand ist natürlich schwer von Begriff, und findet erst Wochen später heraus, dass das Getriebe einen Gang zu wenig hat. Er denkt sich nichts dabei, da der Wagen ja schließlich fährt.
Für den Fall, dass es jetzt zu einem Unfall kommen sollte, und falls dann das Auto ganz akribisch untersucht wird, und dann stellt sich heraus, dass der Wagen anstatt eines Viergangautomatikgetriebes nur ein Dreigangautomatikgetriebe hat, dann wäre doch rein theoretisch die Betriebserlaubnis erloschen, und somit existiert dann auch kein Haftpflichtversicherungsschutz.
Wobei ja bei den Bagatellunfällen (Auffahrunfall / Parkrempler etc.) der BMW sicherlich nicht so exakt begutachtet werden würde, aber bei einem schwerwiegenden Unfall mit Personenschäden könnte doch die Sache böse enden, oder sehe ich diesen Fall zu pesimistisch?
Falls dieser Herr Jemand jetzt aber mit seinem VFL zum TÜV fahren würde, würde man dann ohne Probleme die Papiere umschreiben lassen können?
euer
Herr Jemand, pardon, touringfan
KW: Jegliche Assoziation zu lebenden oder toten Personen wäre rein zufällig gewollt!