30.03.2005, 10:43
Das mit der Fahrt zur Zulassungsstelle ist nach meiner Information nur bedingt gültig. Man muß vorher bei Zulassungsstelle und Versicherer nachfragen. Viele Zulassungsstellen stehen auf dem Standpunkt, dass man nur dann mit einem Wagen mit entwerteten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren darf, wenn es keine andere Möglichkeit (z.B. zugelassener Zweitwagen) gibt, dorthin zu kommen ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)