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Hatten wir hier nicht auch einen Juristen bräuchte einen Rat
#1
Habe gerade Probleme mit dem Vermieter meiner alten Garage .
Soll Miete nachzahlen , obwohl ich der Überzeugung bin , fristgerecht gekündigt zu haben .

Hier einen Auszug aus dem Schreiben……………
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Hallo Herr XXX,

in Ihrem Garagenmietvertrag vom 2.9.2007 ist die Kündigungsfrist wie folgt geregelt:

"Die Kündigung der Garage ist zum letzten eines Monats für den nächstfolgenden möglich."

Demzufolge konnte Ihre Kündigung vom 18.6.2008 nicht zum 30.6.08 sondern zum 31.7.08 erfolgen, wie von Frau XXX bestätigt wurde.

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Ich bin der Ansicht , das ich am letzten Tag im JUNI die Garage für den nächstfolgenden >> für mich ist das dann der Juli<<< kündigen kann .

Der nächstfolgende vom Juli ist doch nicht der August , oder ??????

Wäre für Eure Meinungen dankbar .

Gruß Oli

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Hatten wir hier nicht auch einen Juristen bräuchte einen Rat - von oli - 19.11.2008, 22:26



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